Rechtsgebiete

Arbeitsrecht

Prüfung von Arbeitsverträgen, Vertretung bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen vor dem Arbeitsgericht bei ordentlicher oder außerordentlicher Kündigung, soziale Rechtfertigung nach dem Kündigungsschutzgesetz, Elternzeit, Urlaubsabgeltung.

Europarecht

Dienstleistungsfreiheit, freier Warenverkehr, Richtlinienkonforme Auslegung deutscher Vorschriften. Außervertragliche Haftung der Europäischen Union. Untätigkeit der Unionsorgane. Nichtigkeit von Unionsrechtsakten. Vertretung vor dem Europäischen Gericht (EuG) und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg

Beispiele: EuGH vom 22.04.2015, C-120/14 P; EuGH vom 06.09.2018, C-346/17  P; EuGH vom 12.05.2022, C-430/20 P

Fälle mit Auslandsberührung

Europäisches Mahnverfahren, Vertretung vor den Europäischen Gerichten in Luxemburg

Forderungseinzug

Zahlt Ihr Kunde seine Rechnungen nicht? Dann stellt sich oft die Frage, ob ein Rechtsanwalt eingeschaltet oder ein Inkasso-Unternehmen beauftragt werden soll. Scheitert das Inkasso-Unternehmen im Mahnverfahren, kann in aller Regel nur ein Anwalt, der zusätzlich zu beauftragen – und zu bezahlen – wäre, den für die Zwangsvollstreckung nötigen gerichtlichen Titel erstreiten. In einem solchen Fall muss die Gegenseite u.U. nur die Kosten eines Rechtsanwalts ersetzen.

Wir erledigen für Sie Mahnverfahren und Vollsteckungsverfahren, ebenso das Europäische Mahnverfahren im europäischen Ausland.

Gewerbliches Mietrecht

Vertragsgestaltung, Indexmiete, vorzeitige Beendigung des Mietvertrages, Verkürzung der Vertragslaufzeit, Schriftform.

Die Einhaltung der Schriftform ist bei Laufzeitverträge von eminenter Bedeutung, bei Nichtbeachtung kann ein vorzeitiger Ausstieg aus dem Mietvertrag möglich sein.

Handelsrecht

Soweit das Handelsrecht keine speziellen Sondervorschriften enthält, müssen die Normen des Bürgerlichen Rechts (BGB) herangezogen werden. Ebenso wie das BGB ist das Handelsrecht ein Teil des Privatrechts und zwar das besondere Privatrecht der Kaufleute. Das Handelsrecht ist auf die besonderen Anforderungen des Wirtschaftsverkehrs zugeschnitten, indem spezielle Vorschriften z. B. für eine rasche Abwicklung von Handelsgeschäften, für schnelle Rechtsklarheit und Publizität oder auch für eine erhöhte Selbstverantwortung der Kaufleute geschaffen worden sind. Unsere Kanzlei betreut kleine und mittlere Unternehmen.

Insolvenzanfechtung

Der Insolvenzverwalter fordert geleistete Zahlungen zurück?

Die insolvenzrechtliche Anfechtung soll dem Insolvenzverwalter zur Wiederherstellung des Schuldnervermögens dienen. Innerhalb eines bestimmten Zeitraumes vor Verfahrenseröffnung erfolgte Vermögensverschiebungen können unter Umständen rückgängig gemacht werden.

Der Geschäftspartner eines insolventen Unternehmens muss wissen, dass die Insolvenzanfechtung zwar der Gesamtheit der Gläubiger dient, sich aber gerade gegen ihn als Einzelnen richtet. Die komplexen Regelungen der §§ 129 ff InsO bieten dabei viel Streitpotenzial in rechtlicher wie in tatsächlicher Hinsicht. Unsere Kanzlei hat seit Jahren umfangreiche Erfahrung in solchen Anfechtungsstreitigkeiten und kennt die Tricks der Insolvenzverwalter; Vertretung vor Gericht in Augsburg und bundesweit.

Auch: Terminsvertretung in Insolvenzanfechtungssachen

Verhalten bei Krise/Insolvenz des Geschäftspartners, Rückgängigmachung von Vermögensverschiebungen, Anfechtung durch Insolvenzverwalter, kongruente und inkongruente Deckungen, Haftung des Geschäftsführers

Kaufrecht

Kaufvertrag, Gewährleistung, Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt, Schadensersatz, Verbrauchsgüterkauf, Fernabsatz, Widerrufsrecht, UN-Kaufrecht

Maklerrecht

Provisionsvereinbarungen, wirtschaftliche Verflechtung, Vermittlungsmakler, Nachweismakler, Kausalität der Vermittlungsleistung

Privates Baurecht

VOB-Werkvertrag, BGB-Werkvertrag, Vertragsgestaltung, Baumängel, Abnahme, Schlussrechnung

Recht der neuen Medien

Multimedia und Internet, Schutz geistigen Eigentums

Verkehrsunfall, Schadensersatz, Unfallregulierung

Die umfassende Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, seien es Sachschäden oder Personenschäden, gehört zu unserer täglichen Arbeit. Nach Verkehrsunfällen kommen neben dem Schaden am Auto ggf. auch Nutzungsausfall, Mietwagenkosten oder Schmerzensgeld in Betracht. Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall entstehen Ihnen bei uns für die anwaltliche Vertretung keinerlei Kosten. Auf Wunsch empfehlen wir unabhängige Kfz-Sachverständige.

WEG

Wohngeldforderungen, Verhältnis zwischen Vermieter, Mieter und Eigentümergemeinschaft, Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen

Werkvertragsrecht

Herstellung von Sachen oder Individualsoftware, Gewährleistung, Mängel, Nachlieferung, Rechte des Bestellers, Schadensersatzforderungen

Wohnraummietrecht

Mietmängel, Mieterhöhung, Nebenkostenabrechnung, Schönheitsreparaturen