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25.04.2023: JAR erfolgreich mit einer Untätigkeitsklage gegen die Europäische Kommission. Nach fast vier Jahren und drei Instanzen erklärt das Gericht die Untätigkeitsklage unseres Mandanten für „offensichtlich begründet“, EuG vom 25.04.2023, T-562/19 RENV. Dabei handelt es sich offenbar um die erst zehnte erfolgreiche Untätigkeitsklage in der Geschichte der Gerichtsbarkeit der Europäischen Union. 

Erneut erfolgreiches Rechtsmittel zum EuGH im Falle einer Untätigkeitsklage gegen die Europäische Kommission: EuGH vom 12.05.2022, C-430/20 P

Urteile des EuGH werden stets unter Nennung der Parteibezeichnungen veröffentlicht.

Der Europäische Gerichtshof gibt dem Rechtsmittelführer Recht und hebt die Entscheidung des EuG auf, soweit dieses die Zulässigkeit verneint hatte.

 

 ARD-Mediathek: „kontrovers“ im Bayerischen Rundfunk und in der ARD, Sendung vom 30.05.2018. Der Kampf eines Erfinders gegen die Behörden.