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Erneut erfolgreiches Rechtsmittel zum EuGH im Falle einer Untätigkeitsklage gegen die Europäische Kommission: EuGH vom 12.05.2022, C-430/20 P

Urteile des EuGH werden stets unter Nennung der Parteibezeichnungen veröffentlicht.

Der Europäische Gerichtshof gibt dem Rechtsmittelführer Recht und hebt die Entscheidung des EuG auf, soweit dieses die Zulässigkeit verneint hatte.

 

 ARD-Mediathek: „kontrovers“ im Bayerischen Rundfunk und in der ARD, Sendung vom 30.05.2018. Der Kampf eines Erfinders gegen die Behörden.