Insolvenzanfechtung

Der Insolvenzverwalter fordert geleistete Zahlungen zurück?

Die insolvenzrechtliche Anfechtung soll dem Insolvenzverwalter zur Wiederherstellung des Schuldnervermögens dienen. Innerhalb eines bestimmten Zeitraumes vor Verfahrenseröffnung erfolgte Vermögensverschiebungen können unter Umständen rückgängig gemacht werden.

Der Geschäftspartner eines insolventen Unternehmens muss wissen, dass die Insolvenzanfechtung zwar der Gesamtheit der Gläubiger dient, sich aber gerade gegen ihn als Einzelnen richtet. Die komplexen Regelungen der §§ 129 ff InsO bieten dabei viel Streitpotenzial in rechtlicher wie in tatsächlicher Hinsicht.

Unsere Kanzlei hat seit Jahren umfangreiche Erfahrung in solchen Anfechtungsstreitigkeiten und kennt die Tricks der Insolvenzverwalter; Vertretung vor Gericht in Augsburg und bundesweit.

Auch: Terminsvertretung in Insolvenzanfechtungssachen

Verhalten bei Krise/Insolvenz des Geschäftspartners, Rückgängigmachung von Vermögensverschiebungen, Anfechtung durch Insolvenzverwalter, kongruente und inkongruente Deckungen, Haftung des Geschäftsführers.